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Verhaltensregeln

Für den Spieletreff sollten bestimmte Verhaltensregeln eingehalten werden um ein schönes Spielerlebnis zu gewährleisten.

1. Alkohol und Konsum von Drogen
Das offene Trinken von Alkohol und Alkoholischen Mixgetränken ist nur soweit gestattet, als das andere dadurch nicht gestört werden. Sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vor Ort ist dieser jedoch untersagt.
Der Konsum von Drogen auch von medizinisch Verordneten Drogen ist in den Räumlichkeiten untersagt.

2. Jugendschutz
Jeder Teilnehmer ab 18 Jahren kann die Veranstaltung frei Besuchen. Jungendliche unter 16 benötigen das Einverständins der Eltern. Jugendliche unter 12 Jahren ist die Teilnahme an Spielen nur im Beisein mindestens eines Erziehungsberechtigen gestattet. Kindern ist die Teilnahme nicht gestattet.
Bei Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist jeder Spieler dazu angehalten die Regelungen des Jugendschutzes selbstständig zu achten und einzuhalten.

3. Gewalt
Jegliche Androhung und Ausübung von Gewalt untereinander oder gegen Andere ist untersagt.

4. Diskriminierende, Rassistische und Politische Äußerungen
Jeder Spieler und Besucher hat ein Recht auf seine eigene Meinung. Jedoch sind Diskriminierende, Rassistische aber auch allgemein politische Äußerungen zu unterlassen. Extremistische Äußerungen in Wort, Zeichen und Auftreten sind Untersagt. Das Zeigen von Verboten Zeichen und Darstellungen außerhalb eines direkten Historischen Zusammenhanges sind untersagt.

5. Diebstahl und Beschädigung von Spieler Eigentum
Das Eigentum von anderen ist zu achten und darf nur mit Einwilligung des Eigentümers genutzt werden und ist nach Verwendung wieder zurück zu geben. Sollten Gegenstände eines anderen Beschädigt oder Zerstört werden, sind diese vom Verursacher zu ersetzten.

6. Lautstärke und Störungen
Alle Pieler und Gruppen haben ein Recht auf ein ungestörtes Spielerlebnis. Hier zu sind alle Besucher und Spieler angehalten andere nicht zu stören weder durch Lautstärke oder andere Einflüsse.

7. Beschädigung am Club Eigentum
Schaden an der Clubeinrichtung sind umgehend an den Organisator zu melden und zu Dokumentieren. Für Schäden haftet der Verursacher vollumfänglich.

8. Platzverweise
Bei Verstoß gegen die oben genannten Punkte kann der/die Betroffene verwarnt und/oder bei Feststellung der Schwere durch den Organisator oder dessen Stellvertreter der Verantstaltung verwiesen werden.

Hausrecht
Die Vereinspersonen des „Kreis“ sind Eigentümer des Clubraums und besitzen das uneingeschränkte Hausrecht.
Während der Veranstaltung hat der Organisator oder sein Stellvertreter ein eingeschränktes Hausrecht zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung in den Räumlichkeiten.

Hausordnung
Es gilt grundsätzlich die Hausordnung und Regelungen des Eigentümers der Räumlichkeiten und sind von allen Teilnehmern des Spieletreffens zu beachten.